Rechtsprechung
BGH, 16.12.1993 - VII ZR 229/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,18044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz für den Folgeunternehmer bei verspäteter Vorunternehmerleistung? (IBR 1994, 319)
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 11.10.2005 - 8 U 849/04
Werklohn-Anspruchsgrundlage bei Verzögerung durch Vorunternehmer
Schließlich führt die Wertungsgleichheit zwischen § 6 Nr. 6 VOB/B und § 2 Nr. 5 VOB/B hinsichtlich der Zurechenbarkeit von fehlerhaften Vorunternehmerleistungen auch zu Widersprüchen; Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen von § 6 Nr. 6 VOB/B einerseits die Verzögerung von Vorunternehmerleistungen und darauf beruhende Änderungsanordnungen als erstattungsfähige Mehrvergütungsansprüche eingeordnet (…vgl. diesbezügl. die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des OLG Celle, BauR 1994, S. 629 ff.; BGH Beschluss v. 16.12.1993, Az.: VII ZR 229/92).